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Covid-Regelungen ab 8.11.2021

ACHTUNG: Beim Besuch der Bewegungs-/Sportkurse gilt nur die 2G-Regelung - die Kursleiter/innen dürfen Kursteilnehmer/innen nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis (geimpft, genesen) vorweisen.

Die neuen Covid-Regelungen (2G-Nachweis) ab 8.11.2021 betreffen in der Erwachsenenbildung alle Veranstaltungen (Sprachkurse, Workshops etc.) ab 25 Personen. Darunter bleiben die geltenden Regelungen bestehen.

Nachwievor empfehlen der VÖV, das BMBWF, die KEBÖ und die BABE die Einhaltung der 3G-Regeln im Kurs- und Veranstaltungsbetrieb bis 25 Personen.

Grundsätzlich gilt die Regelung vom letzten Sommersemester:

  • Die Kursteilnehmer/innen dürfen eingelassen werden, wenn sie einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen: die kommunizierten 3-G: getestet, geimpft, genesen, u.a.
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindesten 1,5 Meter einzuhalten.
  • Eine FFP2-Maske ist ohne Ausnahme zu tragen, wenn nicht genügend Abstand zum Mitmenschen gehalten werden kann. 

 Laut die Verordnung müssen Sie jedes Mal ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-Co-2 mitbringen, falls Sie noch nicht geimpft sind.

Bitte die geimpften Kursteilnehmer/innen bei der ersten Kurseinheit Impfpass (Grüner Pass) mitnehmen bzw. zeigen. 

Folgende Nachweise gelten nach wie vor :

  • Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
  • Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
  • Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.